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   OLG Celle, 23.04.2009 - 13 U 160/06 (Kart)   

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https://dejure.org/2009,11606
OLG Celle, 23.04.2009 - 13 U 160/06 (Kart) (https://dejure.org/2009,11606)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.04.2009 - 13 U 160/06 (Kart) (https://dejure.org/2009,11606)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. April 2009 - 13 U 160/06 (Kart) (https://dejure.org/2009,11606)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Überprüfung von Gastarifen: Gerichtliche Billigkeitskontrolle vertraglich vereinbarter allgemeiner Gastarife sowie einseitiger unbeanstandeter Tariferhöhungen während des laufenden Vertragsverhältnisses; Beweislast des Gasversorgungsunternehmens für die Steigerung der ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 315 BGB; § 36 Abs. 1 EnWG; § 4 Abs. 1 AVBGasV
    Billigkeitskontrolle der Preisbestimmung eines Gasversorgungsunternehmens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Billigkeitskontrolle der Preisbestimmung eines Gasversorgungsunternehmens

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Beweisbeschlüsse in Gaspreisverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2009 - 13 U 160/06
    Daher waren hier nur die angefochtenen Preiserhöhungen zum 1. Oktober 2005 und zum 1. Januar 2006 anhand des § 315 Abs. 3 BGB zu prüfen (vgl. auch BGH, Urt. vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06, zit. nach Juris, Rz. 11 ).

    Die nur für das Vertragsverhältnis zwischen der die Leistungen bestimmenden und der dieser Bestimmung unterworfenen Partei geltende Regelung des § 315 BGB kann nicht herangezogen werden, um auch die auf einer vorgelagerten Stufe der Lieferkette vereinbarten Preise einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BGH, Urt. v. 13. Juni 2007, a. a. O., Rz. 27).

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2009 - 13 U 160/06
    Das Vorliegen eines insofern einseitigen Preisbestimmungsrechts der Gasversorger in Fällen wie dem vorliegenden hat der Bundesgerichtshof im Übrigen ausdrücklich bestätigt (BGH, Urt. v. 19.11.2008 - VIII ZR 138/07, zit. nach Juris, Rz. 26).

    Die Beklagte, der insofern als Folge ihres Preisbestimmungsrechts die Darlegungs- und Beweislast obliegt (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.2008 - VIII ZR 138/07, a. a. O., Rz. 28), hat hinreichend dargelegt und bewiesen, dass die streitgegenständlichen Gaspreiserhöhungen auf - im Verhältnis noch höher - gestiegenen Bezugspreisen beruhten, die nicht durch anderweitige Kostensenkungen kompensiert wurden.

  • LG Verden, 29.06.2006 - 5 O 118/06
    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2009 - 13 U 160/06
    Die Berufungen der Kläger zu 1 bis 8 und 10 gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 29. Juni 2007 (5 O 118/06) werden zurückgewiesen.
  • OLG Celle, 19.08.2010 - 13 U 82/07

    Gerichtliche Überprüfung von Preiserhöhungen eines Gasversorgungsunternehmens

    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung für die Beurteilung der Billigkeit der angegriffenen Tarifpreiserhöhungen eine Gesamtbetrachtung vorgenommen hat (OLG Celle, RdE 2009, 295 Tz. 31 ff.), hält er daran nicht länger fest.
  • AG Herford, 18.07.2011 - 12 C 117/10

    Einseitige Festsetzung des Gaspreises durch ein Versorgungsunternehmen auf

    Denn eine umfassende gerichtliche Kontrolle von allgemeinen Tarifen (Preise) eines Gasversorgungsunternehmens liefe der Intention des Gesetzgebers zuwider, der eine staatliche Prüfung und Genehmigung dieser Tarife und damit eine Preisregulierung wiederholt abgelehnt hat (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2009, VIII ZR 314/07 und OLG Celle, Urteil vom 23.04.2009, 13 U 160/06).
  • AG Herford, 01.07.2011 - 12 C 116/10

    Einseitige Festsetzung des Gaspreises durch ein Versorgungsunternehmen auf

    Denn eine umfassende gerichtliche Kontrolle von allgemeinen Tarifen (Preise) eines Gasversorgungsunternehmens liefe er Intention des Gesetzgebers zuwider, da er eine staatliche Prüfung und Genehmigung dieser Tarife und damit eine Preisregulierung wiederholt abgelehnt hat (vgl. BGH, Urteil vom 08.07.2009, VIII ZR 314/07 und OLG Celle, Urteil vom 23.04.2009, 13 U 160/06).
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